Steuerliche Aspekte bei Photovoltaikanlagen: Ein Leitfaden.
Die Installation und der Betrieb einer Solaranlage haben nicht nur ökologische, sondern auch steuerliche Implikationen. Der Verkauf von Solarstrom kann als gewerbliche Tätigkeit gelten, die steuerliche Pflichten mit sich bringt. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen steuerlichen Aspekte bei Photovoltaikanlagen, einschließlich Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
Einkommensteuer:
Die Einkünfte aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen unterliegen der Einkommensteuer. Allerdings wurden im Sommer 2021 Regelungen getroffen, wonach kleine Anlagen von bis zu zehn Kilowatt als "Liebhaberei" gelten und von der Einkommensteuer befreit sind. Dennoch können Betreiber von Anlagen, die weiterhin steuerliche Vorteile nutzen möchten, eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen und von Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.
Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuerpflicht hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz. Unternehmer können die Vorsteuer für Anschaffungs- und Betriebskosten geltend machen, sollten jedoch beachten, dass auf den selbst verbrauchten Solarstrom ebenfalls Umsatzsteuer fällig wird.
Gewerbesteuer:
Kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowatt sind von der objektiven Gewerbesteuerpflicht befreit. Dies wurde bereits im Jahr 2019 durch eine Anpassung des Gewerbesteuergesetzes erreicht.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Steuergesetze können komplex sein, daher ist eine frühzeitige Planung und gegebenenfalls die Konsultation eines Steuerberaters ratsam, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.